für angehörige
Wir entlasten dich –
Hilfe für pflegende Angehörige
Wer einen geliebten Menschen pflegt, trägt oft mehr, als man auf den ersten Blick sieht. Die Verantwortung ist groß, die Aufgaben sind vielfältig – und der eigene Alltag rückt schnell in den Hintergrund.
Vielleicht kennst du das Gefühl, ständig funktionieren zu müssen. Genau an diesem Punkt möchten wir für dich da sein. Ob bei der Organisation rund um die Pflege, beim Ausfüllen von Anträgen oder einfach mit einem Moment der Ruhe, den du ganz für dich hast. Du musst diesen Weg nicht allein gehen. Schritt für Schritt begleiten wir dich. Denn auch du brauchst jemanden, der für dich da ist. Jemanden, der erkennt, wie viel du gibst und dich darin bestärkt, dir selbst Gutes zu tun. Deine Kraft ist wertvoll.
Pflegeberatung nach §37.3 – wichtig für den Erhalt deines Pflegegrads
Wenn du einen Angehörigen zu Hause pflegst und dieser Pflegegeld erhält, ist eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI gesetzlich vorgesehen. Sie hilft dir, Sicherheit im Pflegealltag zu gewinnen und Ansprüche nicht zu verlieren.
Je nach Pflegegrad findet diese Beratung halb- oder vierteljährlich statt – kostenlos und in der vertrauten Umgebung zu Hause. Wichtig: Wird der Termin versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.


Pflege in der Familie:
Rechte und Leistungen
Wer Angehörige zu Hause unterstützt, hat, je nach Pflegegrad, Anspruch auf wertvolle Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegegeld
Entlastungsbetrag (131 € mtl.)
Verhinderungspflege (3.539 € im Jahr)
Kurzzeitpflege
Pflegehilfsmittel-Pauschale (42 € mtl.)
Tagespflege
Wichtig: Viele dieser Leistungen müssen aktiv beantragt werden. Wir helfen gerne.
Auszeit von der Pflege: Verhinderungspflege beantragen
Die Verhinderungspflege ermöglicht dir eine vertretende Betreuung, wenn du wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert bist – und wir übernehmen die Pflege in dieser Zeit gerne für dich.
Ab 1. Juli 2025 stehen dir 3.539 € im Jahr zur Verfügung. Die Leistungen müssen bei der Pflegekasse vorab oder rückwirkendbeantragt werden. Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.


Entlastung im Pflegealltag – auch in der Kinderpflege
Ein pflegebedürftiges Kind zu Hause zu begleiten, erfordert unendlich viel Liebe, Kraft und Zuversicht. Wir möchten dich dabei unterstützen. Was wir für dich und dein Kind tun können:
- Kindgerechte Grund- und Behandlungspflege (z. B. Inhalieren, Medikamentengabe, Verbandswechsel)
- Unterstützung bei Ernährung, Körperpflege und Mobilität
- Beratung und Anleitung
- Enge Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzt*innen, Kliniken und Therapeuten
Was du tust, braucht Mut, Liebe und Ausdauer –
und genau das macht dich zu einem Lichtblick.
Kontaktiere uns – wir kümmern uns
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Du bist dir unsicher, wie du einen Pflegegrad beantragen sollst? Wir unterstützen dich dabei: vom ersten Antrag bei der Pflegekasse bis zur Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass deine Liebsten die Hilfe bekommen, die sie benötigen.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Ganz einfach erklärt: Pflegegeld erhälst du direkt, wenn du selbst pflegst. Pflegesachleistungen kommen zum Einsatz, wenn wir als ambulanter Pflegedienst dich unterstützen. Oft ist eine Kombination möglich – wir beraten dich gern, was am besten zu deiner Situation passt.
Für weitere Informationen: Das kostenfreie Portal „Pflege‑ABC“ von Dr. Johannes Wimmer bietet Erklärvideos, Checklisten und praktische Tipps.
Habe ich als pflegender Angehöriger Anspruch auf Urlaub oder Auszeit?
Ja – und das ist auch wichtig. Du darfst und sollst dich erholen dürfen. Wir übernehmen in dieser Zeit die Pflege, etwa über die Verhinderungspflege. Spreche uns einfach an. Wir planen gemeinsam eine gute Lösung für dich und deine Familie.
Welche finanziellen Hilfen gibt es für mich als Angehöriger?
Neben dem Pflegegeld gibt es weitere finanzielle Entlastungen – etwa Rentenbeiträge oder steuerliche Vorteile. Wir helfen dir, den Überblick zu behalten und unterstützen bei der Antragstellung, damit du dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst.
Was passiert, wenn ich plötzlich selbst ausfalle?
Diese Sorge ist verständlich. Wir helfen, frühzeitig vorzusorgen, etwa mit einem individuellen Notfallplan. Sollte etwas passieren, stehen wir bereit: mit kurzfristiger Pflege, Hausbesuchen oder Notfallversorgung.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann ich ihn nutzen?!
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 Euro, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zur Verfügung steht. Er dient der Unterstützung im Alltag und soll dich entlasten.
Verwenden kannst du den Entlastungsbetrag zum Beispiel für:
- Hilfe im Haushalt,
- Betreuungsangebote (z. B. Alltagsbegleitung),
- ambulanter Pflege,
- Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege.
Nicht verbrauchte Beträge können bis 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die ambulante Sachleistungen (z. B. Pflegedienste) nicht vollständig ausschöpfen, können bis zu 40 % des nicht genutzten Betrags umwidmen – also für Entlastungsangebote wie Haushaltshilfen, Betreuung oder Tagespflege nutzen.
Wie kann ich Beruf und Pflege besser vereinbaren?
Wir erleben es oft: Die Doppelbelastung ist enorm. Aber es gibt Wege – etwa gesetzliche Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Gemeinsam schauen wir, was zu deiner Situation passt, und geben dir praktische Tipps, wie sich Pflege und Beruf besser vereinbaren lassen.
Wo finde ich weitere Hilfe, besonders bei der Pflege meines Kindes?
Wenn du dein Kind pflegst, stehen dir spezielle Unterstützungsangebote zur Seite. Neben unserer Beratung kannst du dich auch an professionelle Stellen wie das Familienpflegezeitportal des Bundesfamilienministeriums wenden. Dort findest du umfassende Infos zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Dort erfährst du, wie du bis zu 24 Monate teilweise freigestellt werden kannst – inklusive zinslosem Darlehen und Kündigungsschutz